Liechtenstein bietet eine sehr hohe Lebensqualität. Die Angebote für die verschiedenen Lebenslagen sowie die landschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlich Möglichkeiten sind enorm.
In Liechtenstein gibt es für Familien und Lebensgemeinschaften viele Angebote. Verschiedene Einrichtungen bieten viele Aktivitäten und Projekte an. Sie alle möchten, dass es den Familien in Liechtenstein gut geht.
Was gibt es für Unterstützungen für Familien in Liechtenstein?
Was ist zum Beispiel bei einer Trennung zu beachten?
Hier finden Sie einen Überblick mit Kontakten zu Beratungsstellen, rechtlichen Faktoren und vieles mehr:
Viele nützliche Informationen und Angebote rund um das Familienleben in Liechtenstein finden Sie auf dem Familienportal.
Familienförderung meint, dass Familien unter anderem mit Geld unterstützt werden.
Zum Beispiel gibt es Geld, wenn ein Baby geboren wird. Das wird Geburtszulage genannt.
Zudem bekommen Familien jeden Monat Kindergeld.
Es gibt aber auch Unterstützung für Menschen mit einer Behinderung oder auch für alte Menschen.
Genaue Informationen zur Familienförderung sind hier zu finden:
Unterlagen und Dokumente
Wenn ein Baby auf die Welt kommt, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Diese und viele weitere Informationen, für die Zeit vor und nach einer Geburt, finden Sie hier. Dazu gehören Mutterschaft, Vorsorge, Geburtsurkunde, Klärung des Sorgerechts und vieles mehr.
Auf der Seite des Familienportals.li finden Sie Informationen zu der medizinischen Versorgung, Kurse und Veranstaltungen, Beratungsangebote und Kinderbetreuung.
schwanger.li
Die Fachstelle schwanger.li bietet Schwangerenberatung in Liechtenstein an. Ein Team von erfahrenen Beraterinnen informiert, berät und unterstützt schwangere Frauen, Männer und Paare. Sie führen Beratungsgespräche bei Fragen, Sorgen oder Problemen rund um Schwangerschaft und Geburt. Das Angebot ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Mutterschutz
Mütter müssen nach der Geburt geschützt werden.
Dann gehen sie nicht arbeiten. Das nennt man Mutterschutz. Der Mutterschutz dauert insgesamt
20 Wochen. Wenn eine Mutter vor der Geburt gearbeitet hat, hat sie einen Taggeldanspruch.
Die Mutter bekommt während dieser Zeit dann 80% ihres Lohnes.
Elternurlaub
Elternurlaub steht beiden Elternteilen zu. Jeder Elternteil darf vier Monate Elternurlaub nehmen. Zusammen sind es acht Monate. Der Elternurlaub ist unbezahlt. Es gibt eine neue EU Richtlinie. Sie sagt, dass Liechtenstein einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub einführen muss.
Mutterschaftszulage
Es gibt Mütter, die keinen Anspruch auf Bezug eines Taggeldes haben. Sie können dann einen Antrag auf eine einmalige Mutterschaftszulage stellen. Diese Mutterschaftszulage bekommen sie, wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Hier finden Sie weitere Informationen:
Wenn eine Familie ein Kind bekommt, braucht sie mehr Geld. Dieses erhält sie von der Familienausgleichskasse (FAK). Zum Beispiel bekommt eine Familie jeden Monat Kindergeld. Oder wenn ein Kind geboren wird, bekommt die Familie eine einmalige Geburtszulage. Es gibt auch Elternteile, die alleine mit ihren Kindern zusammenwohnen. Sie bekommen dann eine Alleinerziehendenzulage. Für Eltern, die nicht in Liechtenstein arbeiten und im Ausland wohnen (Grenzgänger), gibt es einen Differenzausgleich. Genaueres zu den Leistungen und den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie hier:
Eltern, die arbeiten, können die ausserhäusliche Kinderbetreuung nutzen. Dort passen ausgebildete Personen auf die Kinder auf. Zum Beispiel in einer Kindertagesstätte. Dort können die Kinder dann mit anderen Kindern zusammen spielen und den Tag verbringen.
Hier finden Sie alle ausserhäuslichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Es gibt auch Tagesfamilien, private Kindergarten- und Betreuungsangebote für Schulkinder.
Anmeldung Kinderbetreuung
Wenn sie Ihr Kind ausserhäuslich betreuen lassen möchten, müssen Sie Ihr Kind auf dem Elternportal (Website) anmelden.
Oder Sie können direkt eine Anfrage an Ihre gewünschte Betreuungseinrichtung stellen.
Was ein Betreuungsplatz kostet, können Sie hier auch berechnen lassen.
Finanzierung der Kinderbetreuung
Manche Eltern können sich die ausserhäusliche Kinderbetreuung nicht leisten. Dafür kann man beim Amt für Soziale Dienste (ASD) eine finanzielle Unterstützung beantragen. Diese ist nach dem Einkommen abgestuft. Mehr Informationen finden Sie hier:
Beim Amt für Soziale Dienste (ASD) gibt es den Kinder- und Jugenddienst mit zwei Fachbereichen. Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe und der Fachbereich Förderung, Schutz und Sucht. Folgendes wird dort gemacht:
Kinder- und Jugendhilfe:
Hier werden Familien unterstützt. Es wird geschaut, dass eine Familie den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden kann. Wenn der Schutz oder das Wohl von Kindern oder Jugendlichen gefährdet ist, greift die Kinder- und Jugendhilfe ein.
Die Kinder- und Jugendförderung fördert die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit. Zum Beispiel durch fachliche Unterstützung und Beratung von Personen und Organisationen. Sie übernimmt auch finanzielle Förderungen.
Der Kinder- und Jugendschutz schafft Bedingungen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen. Eltern und Lehrpersonen werden im Umgang mit diesen Gefahren unterstützen.
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier:
Eine Trennung oder eine Scheidung ist ein schwieriger Lebensabschnitt. In beiden Fällen braucht es viel Kraft. Die Folgen können weitreichend sein. Vor allem, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Gerichtspraktikanten/Gerichtspraktikantinnen
Wenn Sie sich über das Verfahren einer Trennung oder Scheidung informieren möchten, können Sie sich auch an die Gerichtspraktikanten und Gerichtspraktikantinnen wenden. In einfachen Fällen erhalten Sie hier kostenlose Auskunft über das geltende Recht.
Trennung/Scheidung von Eltern
Das Amt für Soziale Dienste hat für Eltern bei Trennung und Scheidung einen Leitfaden erstellt. Diesen und weitere Informationen finden Sie hier:
infra - Informations- und Kontaktstelle für Frauen
Einen Scheidungsratgeber hat auch die infra erstellt.
Den Ratgeber und weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der infra.
Zudem bietet die infra ein Merkblatt zum Schutz für Migrantinnen an. Darin wird beschrieben, wie sich eine Trennung oder Scheidung auf das Aufenthaltsrecht auswirkt.
Finanzielle Unterstützung oder Ergänzungsleistungen bekommt man, wenn man kein ausreichendes Mindesteinkommen hat. Das Mindesteinkommen bestimmt, wie viel Geld ein Mensch mindestens für sein Leben braucht, also für Nahrung, Kleidung und Wohnung.
Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistungen. Aber nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie hier:
Amt für Soziale Dienste
Das Amt für Soziale Dienste kann finanzielle Hilfen gewähren. Zum Beispiel:
Mütter- und Väterberatung vom Liechtensteinischen Roten Kreuz
Eltern und Betreuungspersonen von Kleinkindern (bis fünf Jahre) werden am Telefon, bei Hausbesuchen und im Gespräch professionell beraten. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich. Es geht um Themen wie Stillen, Ernährung, Pflege, Entwicklung, Erziehung und die Rolle der Eltern. Einige wichtige Informationen (Stillen, Ernährung, Krankheiten) sind auch in weiteren Sprachen verfügbar.
Pro Juventute - Mütter und Väterberatung
Ein weiteres Angebot ist die Mütter- und Väterberatung von Pro Juventute.
Man kann dort anrufen oder über die Chat-Funktion Fragen zum Alltag mit Babys oder Kleinkindern stellen. Die Beratung umfasst die Themenbereiche: Stillen, Ernährung, Pflege, Entwicklung, Erziehung, Elternschaft. Auf der Homepage finden Sie Artikel, die zum Teil in Leichter Sprache verfasst sind.
Netzwerk Familie
Belastete Eltern finden hier Unterstützung, Beratung und Begleitung.
Das Angebot richtet sich an Eltern mit Kindern im Alter von 0–5 Jahren, die sich in belastenden Situationen befinden. Beispielsweise bei neu zugezogenen Eltern mit wenig Kontakten oder sprachlichen Barrieren.
Eltern Kind Forum
Das Eltern Kind Forum hilft bei verschiedenen
Fragen und bietet Beratung an. Zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder bei Erziehungsfragen. Aber auch, wenn es Probleme in der Familie gibt. Das Angebot ist freiwillig und für alle Einwohner und Einwohnerinnen in Liechtenstein. Das Eltern Kind Forum organisiert Kurse und Veranstaltungen zum Thema Familie und Erziehung.
Für fremdsprachige Eltern gibt es Gesprächsrunden in der eigenen Muttersprache, die sogenannten «Femmestische». Dort spricht man über verschiedene Themen wie Gesundheit und Erziehung.
Kinder und Jugenddienst
Beim Amt für Soziale Dienste (ASD) gibt es eine Abteilung für Kinder und Jugendliche: der Kinder und Jugenddienst. Dort werden Familien mit Kindern und Jugendlichen unterstützt. Zum Beispiel, wenn sie in einer Krise oder schwierigen Lebenslage sind.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine für die öffentlichen Schulen kostenlose und niederschwellige Dienstleistung des liechtensteinischen Schulamtes.
Sie begleitet Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens, unterstützt sie in der Lebensbewältigung und fördert ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen. Lehrpersonen und Eltern werden in ihren Erziehungsaufgaben gestärkt und die Schule in sozialpädagogischen Belangen unterstützt.
Weitere Informationen unter:
Schulpsychologischer Dienst
Manche Kinder haben Probleme in der Schule. Zum Beispiel beim Lernen. Oder es gibt Probleme mit dem Verhalten. Dann hilft der Schulpsychologische Dienst weiter. Er unterstützt Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrpersonen. Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Mietbeiträge
Einen Anspruch auf Mietbeiträge haben Familien und Alleinerziehende mit unterhaltsabhängigen Kindern. Die Familien müssen dabei in Miete wohnen und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Liechtenstein haben. Antragsformulare liegen beim Amt für Soziale Dienste sowie bei allen Gemeindeverwaltungen auf.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde und beim Amt für Soziale Dienste.